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„Partnerschaft kann zerbrechen, Elternschaft ist nicht auflösbar“ (Reich)

Unsere Ziele


Unser Angebot

Eine Umgangsbegleitung ist KEINE Umgangsüberwachung!


Wen wollen wir ansprechen?

Allgemeine Sozialdienste

              Dienste 


 Einrichtung / Mitarbeiter

  1. zeitlich begrenzte Umgangsbegleitung

Das Institut für Umgangsbegleitung und Familientherapie (InfU) bietet für Familien, deren Situation einen eigenverantwortlichen Umgang (noch) nicht zuläßt, die strukturellen und fachlichen Rahmenbedingungen, regelmäßige und persönliche Beziehungen des Kindes zum nicht ständig betreuenden Elternteil auch nach einer Trennung der Partner zu gewährleisten bzw. wieder aufzubauen. Gleiches gilt auch für den Kontakt zu anderen Personen, zu denen das Kind eine Beziehung besitzt. 

  1. langfristige Umgangsbegleitung

Die Umgangsbegleitung bietet psychisch labilen Menschen, die aktuell nicht sorgeberechtigt sind, die Möglichkeit, einen regelmäßigen, stabilen Kontakt zum Kind aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten. Den Kindern wird es dadurch erleichtert, ihre Identität über beide Elternteile zu definieren (körperlich, seelisch, geistig). Dem seelisch labilen Elternteil wird es ermöglicht, in einem bestimmten Umfang seiner elterlichen Sorge nachkommen zu können.

  1. MitarbeiterInnen

Das Team setzt sich zusammen aus einem Sozialpädagogen und Familientherapeuten mit langjähriger Erfahrung in der Umgangsbegleitung Trennungsberatung und einer Diplom-Psychologin mit Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eltern.


 Rechtlicher Hintergrund

"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."  

Durch dieses seit 01. 07. 1998 geltende Gesetz wird der Rechtsanspruch weg vom Elternteil auf das Kind hin verlagert (§ 1684, Abs. 1, BGB).

Der Personenkreis für den Umgang mit dem Kind wird weiter ausgedehnt:

"Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war." (§ 1685, Abs. 1 u. 2, BGB)

Bei strittigen Fällen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Umgangsbegleitung nochmals im BGB verankert (parallel zu § 18, Abs. 3, SGB VIII):

"…Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, daß der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson diese Aufgabe wahrnimmt." (§ 1684, Abs. 4, 3. Satz BGB).

"Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches."(§ 18, Abs. 3, SGB VIII)


Finanzierung

Der begleitete Umgang ist nach  § 18, III, SGB VIII und § 1684, IV, BGB eine Pflichtleistung der Kommunen. Eine Finanzierung kann beim zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe ( Jugendamt ) beantragt werden.

Die Dienstleistung des Instituts für Umgangsbegleitung und Familientherapie (InfU) kann auch auf eigene Rechnung finanziert werden (Kosten je nach Arbeitsstunden, aktuelle Stundensätze bitte nachfragen).


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Kontaktmöglichkeiten

Thomas König                       (Sozialpädagoge / Familientherapeut)

Tel.: 0881 - 63671                     Fax: 0881 - 9095588

Jutta Severin                          (Diplom-Psychologin)         

Tel.: 08121 - 973481                 Fax: 08121 - 81781

mailslot.gif (905 bytes)  e-mail: mail@infu.org


Impressum

Name Institut für Umgangsbegleitung und Familientherapie  InfU
Adresse Postfach 1309;  82362 Weilheim
Tel. Nr. 0881-63671
Fax.Nr. 0881-9095588
e-mail mail@infu.org
Internet https://www.infu.org
Verantwortlich im Sinne des §6 Teledienstgesetz  und Webmaster
Thomas König (Sozialpädagoge / Familientherapeut)   mail@infu.org

Urheberrecht und Haftung

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Auf unserer Webseite werden Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Über die bereitgestellte E-Mail Adresse unseres Institutes ist eine Kontaktaufnahme möglich. Die E-Mail öffnet im E-Mail Klient des Kontaktaufnehmenden. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-mail übermittelt werden, ist Art. 6 (1) 1 f) DSGVO.

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Institut für Umgangsbegleitung und Familientherapie 

82362 Weilheim

mail@infu.org

https://www.infu.org